Grundpflege
Zur Grundpflege gehören die Grundverrichtungen in verschiedenen Bereichen:
Körperpflege
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Darm- oder Blasenentleerung
Ernährung
- Mundgerechtes Zubereiten
- Aufnahme der Nahrung
Mobilität
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Wer übernimmt die Kosten?
Wenn ein Pflegegrad anerkannt wurde, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Sachleistungsbudgets (abhängig vom Pflegegrad). Nicht übernommen werden die Investitionskosten.
Sofern kein Pflegegrad besteht, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Die Preise hierfür sind von der Diakoniestation sozialverträglich gestaltet.