Sicher betreut

Die Betreuung von älteren Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Um eine gute Betreuung sicherzustellen haben wir verschiedene Möglichkeiten geschaffen wie z.B. Rufbereitschaft, Betreuung zu Hause oder in einer Gruppe mit anderen zusammen oder unseren Hausnotruf.

Pflegefachkraft demonstriert Notruf-Armband

Hausnotruf

Beruhigt und sicher – zu Hause leben! Mit unserem Hausnotrufsystem haben Sie rund um die Uhr die Sicherheit, im Notfall schnell Hilfe zu bekommen. Wir arbeiten mit der Hausnotruf-Dienst Gmbh, Freiburg zusammen.

Die Hausnotruf-Dienst Gmbh wurde 1984 von zwei katholischen und einer evangelischen Sozialstation gegründet. Heute betreut diese ökumenische Einrichtung 250 Sozialstationen und 150 Betreute Wohnanlagen in Deutschland und dem europäischen Ausland.

Wenn der Nutzer pflegebedürftig ist gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (Pflegegrad 2 bis 5) übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das Grundpaket.

Über die Zusatzleistungen und Kosten beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch – völlig unverbindlich und kostenlos versteht sich.

Pflegefachkraft am Telefon

Rufbereitschaft

Unsere Rufbereitschaft steht grundsätzlich unseren Patienten, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, offen. D.h. Sie können uns rund um die Uhr bei einem pflegerischen Notfall erreichen.

Darüber hinaus kann jeder, der sich in einem pflegerischen Notfall befindet, mit uns über unsere Rufbereitschaft Kontakt aufnehmen und unsere Hilfe beanspruchen.

Pflegefachkraft demonstriert Notruf-Armband

Zusätzliche Entlastung

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen jedem zuhause versorgten Pflegebedürftigen monatlich zusätzlich 125,00 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steht für zweckgebundene qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger bereit.

Der Gesetzgeber lässt folgende Verwendung zu:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 (Pflegesachleistung, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, d.h. Körperpflege)
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 a SGB XI (z.B. Betreuungsgruppen)

Pro Jahr können somit für 1.500,00 € für diese Zwecke eingesetzt werden. Eine Barauszahlung ist jedoch nicht möglich.

Zwei Patienten bei einer Übung in der Betreuungsgruppe

Betreuungsgruppe

wird zurzeit nicht angeboten. 

Pflegefachkraft betreut Patientin zuhause

Entlastung der Angehörigen

Jeder braucht Erholungsphasen, gerade bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger. Sie müssen wichtige Dinge erledigen, wollen gerne mal wieder ein Konzert besuchen, oder einfach mal wieder eine nette Zeit mit Freunden verbringen. Der Gesetzgeber hat dafür verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.

Leider nutzen viele Angehörige diese Angebote nicht, z.B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege usw.

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz. Gerne entwickeln wir mit Ihnen zusammen ein individuelles Betreuungskonzept.

Bei Fragen zu den einzelnen Angeboten beraten wir Sie gerne ausführlicher bei einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns hierfür über unser Formular oder rufen Sie uns einfach direkt an.

Zum Kontakt

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